Das Nichtbestehen des zweiten Examens ist ein Thema für sich. Im Vergleich zu früher sind die derzeitigen Durchfallquoten erheblich gestiegen. Viele glauben, dass die Juristen von heute nichts mehr im Kopf haben und nur studiert haben, um Partys zu feiern und lange auszuschlafen. Dies ist zwar richtig, aber dennoch nur die halbe Wahrheit. Zu keinem Zeitpunkt lastete ein höherer Druck auf den Schultern der Rechtsreferendare als in der heutigen Zeit. In Anbetracht der Tatsache, dass ca. 20 % der Referendare am Ende durchfallen und ca. 30 % nur ein „ausreichend“ erlangen, ist es kaum vorstellbar, dass das Studienfach Jura immer noch den größten Zulauf aller Studiengänge genießt. Glaubt man der Statistik des Wissenschaftsrates (www.wissenschaftsrat.de), so liegt die Durchschnittsnote bei den Juristen bei 3,3. Es ist der schlechteste Wert aller Studiengänge!
Die Absolventen ab Note „befriedigend“ und aufwärts erwartet ein juristisches Leben voller Arbeit, aber auch mit ausreichender finanzieller Sicherheit. Absolventen mit Note „ausreichend“ erwartet dagegen ein überstundenreiches und entbehrungsreiches Leben als Sacharbeiter ohne jeglichen juristischen Anspruch. Sollte jemand "Vitamin B" besitzen, wäre es der richtige Moment davon Gebrauch zu machen.
Hier mal eine "alte" und ernüchternde Bilanz aus dem Jahre 2005:

Unter diesem link finden Sie die Prüfungsstatistiken des LJPA NRW seit dem Jahr 2000 bis 2010
http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/statistiken/2_jur/index.php
0
Was passiert mit einem, wenn man im ersten Versuch durchfällt?
Nachdem man vom LPA erfahren hat, dass man durchgefallen ist, liegt es an einem selbst, ob man weiter machen möchte oder das juristische Dasein endgültig beendet. Gezwungen wird keiner zu etwas! Entscheidet man sich für das Weitermachen, sollte man dies dem LPA mitteilen. Am Besten macht man das telefonisch, da man bereits im Vorfeld einige Fragen abklären kann und wenigstens zum Teil seine innere Ruhe wieder erlangt. Das Ausfüllen der Papiere kommt später.
Nach der Meldung bei LPA erhält man einen Einsatzplan für den so genannten „Ergänzungsvorbereitungsdienst“, welcher auch als die „Elefantenrunde“ bezeichnet wird. In dieser Zeit besucht man Arbeitsgemeinschaften (die s.g. Repetenten-AGs) in denen man gezielt geschult wird. Es ist eine Art „Crash-Kurs“ durch die gesamte Referendarzeit. Neben dem Zivilrecht, werden auch Strafrecht sowie öffentliches Recht abgehandelt. Es müssen auch wieder Klausuren geschrieben werden! (Insgesamt drei pro Rechtsgebiet).
Beispiel:
--> Für OLG Köln und OLG Düsseldorf gilt folgendes:
Für Referendarinnen und Referendare, die aufgrund eines Klausurenblocks die Prüfung erstmals nicht bestanden haben, beträgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst zwischen 3 und 5 Monaten, d.h. in der Regel 4 Monate. Haben sie nach mündlicher Prüfung die Prüfung nicht bestanden, bestimmt der Prüfungsausschuss die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.
Die Organisation des Ergänzungsvorbereitungsdienstes obliegt den Oberlandesgerichten, so dass hier erhebliche Abweichungen entstehen können. Bei dem Oberlandesgericht Köln und Düsseldorf finden fortlaufende Repetenten-Arbeitsgemeinschaften in den 3 Kerngebieten statt (wöchentlich Zivilrecht, zweiwöchentlich im Wechsel Strafrecht und Öffentliches Recht).
Die Teilnahme an den Repetenten-AGs ist freiwillig, nach Zusage jedoch verpflichtend.
Die Zeit des Ergänzungsvorbereitungsdienstes ist vergleichbar mit der Wahlstation aus der regulären Referendarzeit. Man sucht sich in dieser Zeit einen Einzelausbilder (einen Anwalt oder einem öffentlichen Träger). Sollte man keine Stelle finden, bekommt man meistens eine Zwangszuweisung zu einem Richter. Hier ist es uns bereits oft zu Ohren gekommen, dass die Richter diese Zuweisungen als sehr belastend empfinden und deshalb das Verhältnis zwischen dem Ausbilder und dem bereits stark gescholtenen Referendar häufig sehr konfliktreich und "unterkühlt" ist.
Solltet Ihr auch den zweiten Versuch nicht schaffen, dann gibt es noch einen dritten Versuch. Der dritte und letzte Versuch ist der sog. „Gnadenversuch“. Er wird beim Justizministerium beantragt und in der Regel widerspruchslos genehmigt.
0
Note "ausreichend", was nun?
Für Referendare, welche das zweite Examen im ersten Versuch mit einem „ausreichend“ abgeschlossen haben, das Examen erst im zweiten Versuch schafften oder einen Verbesserungsversuch vor sich haben, gibt es einen super Tipp!
Sprecht mit Eurem Berater bei der Bundesagentur für Arbeit über eine Qualifizierungsmaßnahme bei der SWA GmbH. Die Steuer & Wirtschafts-Akademie GmbH- www.swa.de - bietet allen frisch gebackenen Juristen geniale Fachanwaltskurse als Qualifizierungsmaßnahme an. Obwohl man sich danach noch nicht als Fachanwalt bezeichnen darf, ist das Bestehen des theoretischen Teils ein Grundstein für das weitere berufliche Vorankommen. Das Angebot ist spitze. Neben dem klassischen Fachanwalt für das Arbeitsrecht könnt Ihr auch den Fachanwalt für Steuerrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht machen. Wie uns von vielen Referendaren bestätigt wurde, ist die Ausbildung bei der SWA ein absolutes Muss! Neben der Theorie wird auch echtes Praktikerwissen in Arbeits- und Steuerrecht sowie in Handels- und Gesellschaftsrecht vermittelt. Die Kurse dauern zwischen 3 – 6 Monaten und beinhalten einige schriftliche Aufsichtsarbeiten. So werden während der Maßnahme bis zu 16 fünfstündige Klausuren geschrieben. Auch wenn das mit den Klausuren echt hart klingt und Ihr keine Lust mehr verspürt auch nur noch ansatzweise eine weitere Klausur zu schreiben, können wir jedem nur dazu raten bei der SWA einzusteigen und Euch diese Maßnahme anzutun. Ihr werdet eine ganz andere juristische Sichtweise erfahren und Eure Professionalität verstärken.
Während der Qualifizierungsmaßnahme solltet Ihr Euch natürlich bewerben. Es gibt kaum eine bessere Visitenkarte, als die Maßnahme der SWA. Die Kosten werden im Übrigen komplett von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Zu verachten ist dies nicht, wenn man bedenkt, dass es sich um Kosten in Höhe von ca. 7.000 Euro handelt. Neben dem Arbeitslosengeld I (60% des letzten Nettogehaltes), zahlt die Bundesagentur für Arbeit auch Fahrtkosten im nicht unerheblichen Umfang. Auch erstattet die Agentur teilweise die Bewerbungskosten. Es werden 5 Euro pro nachgewiesener Bewerbung erstattet; höchstens jedoch 265 Euro p.a. Solltet Ihr einen Job in Aussicht haben, vergesst nicht die so genannte Mobilitätsbeihilfe zu beantragen! Die Agentur zahlt 20 Cent pro zur Arbeit gefahrenen Kilometer. Die Mobilitätsbeihilfe muss vor Arbeitsantritt beantragt werden und wird 6 Monate lang gewährt. Die Mobilitätsbeihilfe wird seit dem 01.01.2011 vom Vermittlungsbudget umfasst. Das Vermittlungsbudget umfasst die Pendelfahrten, die Bewerbungskosten, Reisekosten und die Umzugskosten.
Fernerhin solltet Ihr, falls Ihr mit Euren ALG I-Leistungen nicht auskommt, den Versuch wagen ALG II aufstockend zu beantragen.
Verbesserungsversuch in NRW
In NRW ist seit dem 1.1.2007 im 2. Staatsexamen ein Verbesserungsversuch möglich.
Voraussetzungen:
Das 2. Staatsexamen muss beim 1. Versuch bestanden worden sein. (Diejenigen, die bereits einmal nicht bestanden haben, können keinen Verbesserungsversuch mehr machen)
- Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten, nach der Bekanntgabe über das Bestehen des 2. Staatsexamens beim LPA einzureichen
- Es wird eine Gebühr in Höhe von 600,-- € im Voraus erhoben
- Die Prüfung muss als Ganzes wiederholt werden. Es werden keine einzelnen Resultate aus dem ersten Versuch anerkannt
- Eine erneute Aufnahme in den Vorbereitungsdienst findet nicht statt
o